Eigentum an Datenträger durch Speicherung von Daten

Der Bundesgerichtshof (V ZR 206/14) hat entschieden, dass alleine durch das Bespielen eines zum Aufnehmen von Tondokumenten geeigneten und bestimmten Tonbandes keine neue Sache im Sinne des § 950 Abs. 1 BGB hergestellt wird. Das ist in vielfacher Hinsicht spannend – um den Bedeutungsgehalt zu verstehen, muss man sich klarmachen, dass man der Auffassung sein kann dadurch, dass Inhalte eines Gesprächs mit einem Tonbandgerät aufgezeichnet werden, der Sprecher nach § 950 Abs. 1 BGB Eigentümer der jeweiligen Tonbänder geworden sein könnte. Nach aktuellem Sachenrecht wäre dies anzunehmen, wenn durch die Aufzeichnung der Gespräche ist eine neue Sache entstanden ist.

Der BGH tritt dem hier entgegen, das Recht an der Sache folgt also nicht dem Recht an dem Inhalt der Sache.

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Zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren

Beim Amtsgericht Nienburg (4 Ds 155/14) ging es um die Frage der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren. Das Gericht stellte hierbei korrekt fest, dass im Strafverfahren kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen besteht. Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalls, ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf.

Diese allgemeinen Ausführungen verdienen Zustimmung, wobei gerade im Strafverfahren gilt, dass hier mit dem Bundesgerichtshof eine Abwägung vorzunehmen ist, bei der die Interessen an der Strafverfolgung mit eine Rolle spielen. Es kann also sein, dass in einem Strafverfahren eine Verwertbarkeit vorliegt, die in einem Zivilverfahren zu verneinen ist!

Im vorliegenden Fall ging es um anlassbezogene Aufnahmen. Der Betroffene hatte eine Dashcam im Fahrzeug, die er von Hand einschaltete, wenn ihm etwas auffiel. Eine solche Anlassbezogene Aufnahme stiess dabei nicht auf Bedenken des Gerichts, was auch meiner Einschätzung entspricht. Damit lassen sich aber keine grundsätzlichen Aussagen für die durchgehende Aufnahme durch Dashcams gewinnen.

Dazu bei uns:

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Dashcams: Zu Zulässigkeit und Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufnahmen

Dashcam-Kameras erlaubt: Die Frage taucht immer häufiger auf: Sind eingebaute Kameras und damit erzeugte Aufnahmen in PKWs – so genannte Dashcams – zulässig? Oder darf man das vielleicht gar nicht? Erste Datenschützer haben schnell verkünden lassen, dass derartige Technik datenschutzrechtlich unzulässig ist. Nun mag man in der Tat fragen, wie sinnvoll oder auch anspruchsvoll es ist, wenn zunehmend durch solche Aufnahmen das „Hilfsheriff-Tum“ wieder Einzug hält. Andererseits wird es Situationen geben, in denen man schlicht dankbar ist, wenn solche Aufnahmen vorliegen (etwa bei einem streitigen Unfallhergang oder wenn man schlicht genötigt wird im Strassenverkehr).

Dazu bei uns:

Im Folgenden einige rechtliche Überlegungen zur Zulässigkeit derartiger Dashcams.
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Datenunsicherheit bei SSDs?

Neue Technik, neue Probleme – aber eine derartige Unsicherheit ist doch noch mal was neues: Es geht um SSDs, die neue Speichertechnik, die einen technologischen Sprung verspricht (sobald die Medien auch preislich Massenware sind). Interessant finde, ich dass ich bei Heise das hier lese:

Viele SSDs und USB-Sticks lassen sich nicht sicher löschen

Während dagegen Gulli das hier berichtet:

Als gelöscht markierte Daten auf SSDs sind oftmals nicht wiederherstellbar.

Hopp oder Top: Lassen sich SSDs nun sicher löschen? Die Lösung findet man bei einem genauen Blick bei Heise – es kommt darauf an, ob der Befehl „ATA Secure Erase“ von dem Medium umgesetzt wird. Falls ja, trifft das zu, was Gulli.com berichtet, nämlich:

Die Bereiche auf den verwendeten NAND-Transistor-Chips lassen sich erst wiederverwenden, wenn sie tatsächlich elektronisch gelöscht werden. Dies wird daher von der Firmware meist automatisch im Hintergrund erledigt, sobald Dateien zur Löschung markiert sind.

Der Bericht bei Heise spricht aber eben jene SSD-Medien an, bei denen das nicht der Fall ist.

Das Ergebnis bleibt damit: Es ist ein enormes Risiko, genutzte Datenträger an Dritte zu geben – gelöscht ist eben nicht immer gelöscht. Und mit SSD muss man darauf achten, das mit der neuen Technik auch wieder neue Feinheiten dazu kommen, die zu beachten sind. Ich denke, es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis entsprechende Tools auf dem Markt sind, die „ATA Secure Erase“ prüfen und notfalls auch von Hand die Durchführung erlauben.