Operation Dark HunTOR

Europol berichtet von der gerade durchgefühten Operation Dark HunTOR: Es handelt sich um eine europaweit, ja gar weltweit, koordinierte Aktion von Ermittlungsbehörden, die auf die Zerschlagung von „DarkMarket„, dem damals weltweit größten illegalen Marktplatz im Dark Web, Anfang des Jahres zurückgeht. Ich hatte schon gemutmaßt, dass so etwas geschehen würde.

Vorgeschichte Darkmarket

Damals verhafteten die deutschen Behörden den mutmaßlichen Betreiber des Marktplatzes „DarkMarket“ und beschlagnahmten die kriminelle Infrastruktur, was den Ermittlern in aller Welt eine Fülle von Informationen lieferte. Das Europäische Zentrum für Cyberkriminalität (EC3) von Europol hat seitdem kaut Europl Informationspakete zusammengestellt, um die wichtigsten Ziele zu identifizieren.

Infolgedessen wurden nun 150 Verkäufer und Käufer, die an Zehntausenden von Verkäufen illegaler Waren beteiligt waren, in ganz Europa und den Vereinigten Staaten verhaftet. Einige dieser Verdächtigen wurden von Europol als „High-Value Targets“ eingestuft, in Deutschland gab es 47 Festnahmen. Es wurden mehr als 26,7 Mio. EUR (31 Mio. USD) in bar und in virtuellen Währungen sowie 234 kg Drogen und 45 Schusswaffen beschlagnahmt. Zu den beschlagnahmten Drogen gehören 152 kg Amphetamin, 27 kg Opioide und über 25 000 Ecstasy-Pillen.

Weitere Marktplätze geschlossen

Im Rahmen von „Dark HunTOR“ haben die italienischen Behörden auch die Dark-Web-Marktplätze DeepSea und Berlusconi geschlossen, auf denen zusammen über 100 000 illegale Produkte angeboten wurden. Vier Administratoren wurden verhaftet und 3,6 Millionen Euro in Kryptowährungen beschlagnahmt. Insoweit dürfte sich der Domino-Effekt weiter verschärfen und zahlreiche weitere Operationen zu erwarten sein.

Beweisprobleme

Nach den Encrochat-Verfahren werden also als nächstes „Dark HunTOR“ Verfahren kommen – und wieder wird man kämpfen müssen bei der Verteidigung, weil man nicht alle Daten aus dem Ermittlungsverfahren erhalten wird, weil wieder erhebliche Bestandteile der Ermittlungen zurückgehalten werden und Verteidigungsansätze untergraben werden – und Gerichte am liebsten einfach nur das Verarbeiten, was die Staatsanwaltschaften, bereits gefiltert ausgerichtet auf die Ermittlungshypothese, vorlegen.

Verteidiger müssen sich mit dem Thema digitale Beweismittel beschäftigen und vor allem wieder kämpfen, diese Verfahren sind der Vorbote einer neuen Art von digitalen Ermittlungen, die das rechtsstaatliche Strafverfahren über Gebühr ausreizen. Teilweise kann man die Beweismittel, die – abgesehen davon, dass sie aus staatlicher Sphäre stammen, nur noch als Farce ohne substanziellen Beweiswert bezeichnen, da weder Ursprung, Umfang noch Integrität in irgendeiner Form sichergestellt oder verifizierbar sind. Hier ist moderne Strafverteidigung gefragt, mit echter IT-forensischer Kenntnis und Kenntnis der Kommunikationspsychologie; mit 08/15-SchemaF-Verteidigungen kommt man hier jedenfalls nicht vom Fleck.


Denken Sie darüber nach im Darknet zu shoppen?

Europal widmet sich auch dem Thema Einkauf im Darknet und verweist zu Recht darauf, dass man vorher noch einmal darüber nachdenken sollte – denn das Dark Web ist nicht mehr so dunkel, wie manche Kriminelle es gerne hätten. Unverblümt spricht man bei EURPOL davon, dass sich die Strafverfolgungsbehörden an die Arbeit in diesem Umfeld gewöhnt haben und eine breite Palette verschiedener Techniken einsetzen können, um Käufer und Verkäufer illegaler Waren zu identifizieren.

Der Kauf im Dark Web ist mit Risiken verbunden, wie ich auch schon ausgeführt habe – so weist EURPOL darauf hin:

  • Die Käufer könnten mehr bekommen, als sie erwartet haben. Mit Fentanyl versetzte Opioide haben beispielsweise zu einer Reihe von tödlichen Überdosierungen geführt.
  • Außerdem gibt es keine Garantie dafür, dass man die gekauften Produkte oder Dienstleistungen auch erhält – Betrüger lauern an jeder digitalen Ecke, auch im Dark Web.
  • Die Geräte können einer Reihe von Schadprogrammen ausgesetzt sein, die bereit sind, die Daten des Käufers zu zerstören.
  • Das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ist real: Die Nutzung des Dark Web für kriminelle Aktivitäten ist eine strafbare Handlung und kann in einer Reihe von Ländern zu Haftstrafen führen.
Rechtsanwalt Jens Ferner (IT-Fachanwalt & Strafverteidiger)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (IT-Fachanwalt & Strafverteidiger) (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Jens Ferner (IT-Fachanwalt & Strafverteidiger)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht mit einem Faible für Cybercrime, IT-Forensik, Cybersecurity und digitale Beweismittel. Hier bei LinkedIn zu finden!