Darf eine Staatsanwaltschaft Domains beschlagnahmen?

Ein Artikel in der ZEIT-Online beschäftigt sich mit der Frage des Vorgehens im Fall „kino.to“: Hier wurde die laufende Webseite abgeschaltet, die Server-Hardware beschlagnahmt und der Inhalt der Webseite durch eine eigene Seite ersetzt. Nun fragt sich nicht nur Thomas Stadler: Geht das überhaupt? Ich versuche – in aller Kürze – ein wenig auszuhelfen.

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